Mehrwertsteuerabrechnung in Fremdwährung
- Ines Michel

- Jul 4, 2024
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Das neue Aktienrecht erlaubt die Buchführung in einer Fremdwährung. Zugelassen sind die Währungen EUR, USD, GBP und JPY. Die Abrechnung der Mehrwertsteuer muss allerdings weiterhin in Schweizer Franken erfolgen.
Für die Umrechnung von der Fremdwährung in Schweizer Franken kann der Monatsmittelkurs oder Tageskurs gewählt werden. Wichtig ist, dass dieses Vorgehen für mindestens eine Steuerperiode beibehalten wird.


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